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NWB Nr. 50 vom Seite 4241 Fach 3 Seite 12233

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung im Überblick

von Oberregierungsrätin Christine Harder-Buschner, Bonn

Durch die unterschiedlich wirkenden Fördermechanismen während der Ansparphase und die ebenfalls nicht ganz unbedeutende Frage der steuerlichen Behandlung der Versorgungsleistungen in der Auszahlungsphase wird sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung nicht gerade erleichtert. Nachfolgend werden daher, in Ergänzung zu dem Beitrag in NWB F. 3 S. 12111 ff., die steuerlichen Rahmenbedingungen insgesamt nochmals für jeden einzelnen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in einem kurzen Überblick dargestellt (s. auch die Übersicht am Ende des Beitrags).

I. Direktzusage/Pensionszusage

1. Allgemeines

Bei einer Direktzusage (Pensionszusage) erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zusage, ihm im Alter bzw. bei Invalidität oder - im Todesfall - seinen Hinterbliebenen eine Versorgung zu zahlen, wobei er selbst Träger der Versorgung ist. Der Arbeitnehmer hat im Leistungsfall nur einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ...