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Gewerbliche Grundstücksgeschäfte durch den Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften
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I. Sachverhalt
P. X. war Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GbR und an den Unternehmen der X-Gruppe beteiligt, die den Ankauf, die Bebauung, die Vermietung und den Verkauf von Grundstücken zum Gegenstand hatten. Zudem war er als Einzelunternehmer gewerblicher Grundstückshändler durch den Verkauf verschiedener NATO-Objekte. In seinem Privatvermögen hielt P. X. Beteiligungen in Höhe von jeweils 50 v. H. an vier Immobilienfonds (jeweils: ”Immobiliengesellschaft Dr. Y KG . . .”), die er im Zeitraum zwischen dem und Anfang 1988 erworben hatte. Die Fonds hielten jeweils ein bzw. zwei Objekte (Verwaltungsgebäude, Warenhäuser u. ä.).
Ursprünglich hatten die von den Fonds gehaltenen Objekte im Eigentum der Z-AG gestanden, die jedoch wegen Liquiditätsschwierigkeiten den Fonds Erbbaurechte an den betreffenden Grundstücken eingeräumt hatte. Die Fonds vermieteten anschließend die Gebäude für 25 Jahre an die Z-AG. Die persönlich haftenden Gesellschafter der Fonds waren Dr. Y und R. Diese hatten gegenüber den Fondsanlegern nach dem Gesellschaftsvertrag an den jeweiligen Gesellschaftsanteilen Ankaufsrechte, die bis zum auszuüben waren. Bereits 1977 hatte...