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BFH Urteil v. - XI R 64/97 BStBl 1998 II S. 727

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2AO 1977 § 162

Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns als Teil des Totalgewinns bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz

Der für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht maßgebliche erzielbare Totalgewinn setzt sich aus den in der Vergangenheit erzielten und künftig zu erwartenden laufenden Gewinnen/Verlusten und dem sich bei Betriebsbeendigung voraussichtlich ergebenden Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn/-verlust zusammen.

Der Aufgabegewinn läßt sich durch Gegenüberstellung des Aufgabe-Anfangsvermögens und des Aufgabe-Endvermögens ermitteln. Da die Verbindlichkeiten im Anfangs- und Endvermögen jeweils - mangels stiller Reserven - mit denselben Werten auszuweisen sind, wirken sie sich auf die Höhe des Aufgabegewinns nicht aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 727
VAAAA-96346

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