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NWB Nr. 50 vom Seite 4129 Fach 3 Seite 10665

Umfang des Betriebsvermögens bei gewerblichem Grundstückshandel

von Rechtsanwalt Steuerberater Richter am BFH a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München

- (BStBl 1998 II S. 665) -

I. Rechtssatz

Die Bestellung von Erbbaurechten an (allen) zugehörigen Grundstücken führt nicht zur Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels.

II. Sachverhalt

Der Kläger betreibt u. a. eine Landwirtschaft. Zur landwirtschaftlichen Nutzfläche gehörte eine Parzelle ”G”. Im Zuge einer Umlegung und Erschließung ergab sich daraus Bauland. Dieses wurde in zehn Parzellen aufgeteilt. Davon verkaufte der Kläger 1978 und 1982 insgesamt vier Grundstücke. Das FA erfaßte diese Vorgänge als gewerblichen Grundstückshandel. Die Steuerbescheide sind bestandskräftig. Auf den verbliebenen sechs Grundstücken bestellte der Kläger 1984 für die Dauer von 99 Jahren Erbbaurechte zugunsten einer Frau S. Diesen Vorgang behandelte das FA als (begünstigte) Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG mit der Folge der Erfassung eines Aufgabegewinns. Die von Frau S geleistete Vergütung wurde den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet.

Das FG hat die Annahme einer Betriebsaufgabe verneint. Der BFH hat sich dieser Ansicht mit im wesentlichen folgender Begründung angeschlossen:

III. Entscheidungsgründe

Im Streitfall lägen die Voraussetzungen für die Annahme einer Bet...