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NWB Nr. 32 vom Seite 2449 Fach 3 Seite 12527

Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

I. Überblick

1. (BStBl 2002 I S. 893)

Die Verwaltung nimmt mit Schr. v. - S 2255 umfassend zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen Stellung. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des Schr. v. - S 2257 (BStBl 1996 I S. 1508), das bereits durch weitere Schreiben (, BStBl 1998 I S. 21, und v. - S 2255, BStBl 1998 I S. 1417) modifiziert worden war. Die Verwaltung hat sich mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BFH zur Herausgabe eines neuen Schreibens entschlossen. Vor allem in folgenden drei Komplexen bestand eine Divergenz zwischen neuerer Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung:

  • Selbstgenutztes Einfamilienhaus als ”existenzsichernde Wirtschaftseinheit”: Mit (BStBl 2002 II S. 653) hat der BFH entschieden, dass im Zusammenhang mit der Übertragung einer Eigentumswohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte wiederkehrende Leistungen nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn der Erwerber die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Das Urteil stand damit im Widerspruch zu den Rz. 13 und 14 des .

  • Übertragung gegen Mindestze...BStBl 2002 II S. 650