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NWB Nr. 22 vom Seite 1575

Mit Social Media-Kommunikation durch den Paragrafendschungel

Jens-Oliver Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1620Wer als Steuerberater die Kommunikationsmöglichkeiten sozialer Netzwerke nicht nutzt, verschenkt Potenzial. Social Media bietet Chancen zur Gewinnung und Bindung von Mandanten, birgt aber auch rechtliche Risiken.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Das Profil

[i]Marken- und Namensrechte Dritter beachtenBei der Wahl des Profilnamens sind Marken- und Namensrechte Dritter zu beachten. Wer sich einen neuen Namen zulegen möchte, sollte eine eingehende Markenrecherche betreiben. Dafür können Suchmaschinen durchforstet und die Suchmöglichkeiten auf den Webseiten des Deutschen Patent- und Markenamts genutzt werden.

[i]Anforderungen an einen geschäftlichen InternetauftrittJe nach Zweck der Seite müssen gesetzliche Anforderungen an einen geschäftlichen Internetauftritt und zusätzlich die jeweiligen Plattform-Bedingungen beachtet werden. Wichtig ist, dass kommerzielle Kommunikation als solche klar erkennbar sein muss (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz [TMG]). Ein Profil ist geschäftlich, wenn es nachhaltig dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen oder der Imagepflege eines Unternehmens mindestens indirekt dient. Darunter fällt praktisch jeder Auftritt, der zu einem Verdienst führen kann.

Das Impressum

[i]Erreichbarkeit nach der Zwei-Klick-RegelEine geschäftlich genutzte Social Media-Seite muss ein einfach und schnell erreichbar...