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NWB Nr. 22 vom Seite 1574

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Dr. Timo Hartman

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1586Der „A & G Fahrschul-Akademie“ (NWB LAAAH-09916) zur Auslegung des Begriffs „Schul- und Hochschulunterricht“ in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL Stellung genommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Steuerbefreiung erfasst nur allgemeinbildenden Unterricht

[i]EuGH, Urteil v. 14.3.2019 - Rs. C-449/17 „A & G Fahrschul-Akademie“, NWB LAAAH-09916 Der EuGH legt den Begriff des „Schul- und Hochschulunterrichts“ in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL, der unionsrechtliche Grundlage der deutschen Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 21 UStG ist, stark einschränkend aus. Hiervon erfasst ist nach Auffassung des EuGH nur solcher Unterricht, der in Schulen oder Hochschulen stattfindet. Dies setzt in den Worten des EuGH „ein integriertes System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen sowie auf die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Schüler und Studenten je nach ihrem Fortschritt und ihrer Spezialisierung auf den verschiedenen dieses System bildenden Stufen“ voraus. Im Ergebnis bedeutet dies, dass nur solcher Unterricht von der Steuerbefreiung erfasst ist, der eine Vielzahl von...