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NWB Nr. 22 vom

Der Güterstandswechsel im Schenkungsteuerrecht

Sandra Heide

In jüngster Zeit nimmt die Finanzverwaltung immer häufiger die Vermögensverhältnisse verheirateter Paare unter die Lupe. Nicht selten haben Ehepaare Gemeinschaftskonten, gemeinsame Immobilien und sonstiges gemeinsames Vermögen (z. B. Wertpapierdepots). Stammen die finanziellen Mittel hierfür ganz oder zumindest größtenteils von nur einem Ehepartner, wie dies gerade bei Unternehmerehepaaren häufig der Fall ist, oder wurde für den Erwerb der Immobilie etwa nur das von einem Ehepartner geerbte Vermögen eingesetzt bzw. wurden die Lebensversicherungsbeiträge beispielsweise nur von einem Ehepartner übernommen, können steuerlich relevante Schenkungen vorliegen, die gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen sind.

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Schenkungsteuerrelevanz von Schenkungen zwischen Ehegatten

[i]Grds. Schenkungsteuerpflicht von ZuwendungenÜberschreiten die Zuwendungen innerhalb eines zehnjährigen Betrachtungszeitraums den für Ehegatten geltenden Freibetrag von 500.000 €, fällt Schenkungsteuer an. Viele Ehepaare sind sich der Schenkungsthematik jedoch nicht bewusst.

Bedeutung des Güterstands im Schenkungsteuerrecht

In der Praxis kann in solchen Fällen häufig ein Güterstandswechsel die nötige ...