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NWB Nr. 22 vom

Der Steuerberater als Selbständiger und Angestellter

Tim Günther und Lars Grupe

Freiberuflich tätige Steuerberater können parallel Anstellungsverhältnisse eingehen (§ 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG). Bislang sind allerdings die Möglichkeiten, die Rechtsinhalt und -grenzen für den Syndikus-Steuerberater vorsehen, von weiten Teilen des Berufsstands wenig beachtet worden. Die Berufsstatistiken der BStBK zeigen einen langsamen, wenn auch stetigen Anstieg der Zahlen. Am waren es knapp 6.400 Zulassungen (www.bstbk.de, Berufsstatistik 2018, S. 8). Anlass genug, die Regelungen – auch im Vergleich zu denen zum Syndikus-Rechtsanwalt – einmal näher zu beleuchten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Der Syndikus-Steuerberater läuft hinter der Rechtsentwicklung her

[i]Gesetzgeber wollte den Berufsstand stärkenDer Gesetzgeber hat erkannt, dass das Berufsrecht der Steuerberater an die Rechtsentwicklungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (zumindest) angenähert werden muss und hat sich mit der Ausnahme vom Arbeitnehmertätigkeitsverbot (§ 57 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 StBerG) bemüht, den Berufsstand zu stärken, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren sowie es an EU-Recht anzupassen (BT-Drucks. 16/7077 S. 1).

Voraussetzungen und Grenzen der Zulassung

[i]AngestelltenverhältnisEin selbständiger Steuerberater kann Syndikus sein, wenn er...