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NWB Nr. 27 vom Seite 2265 Fach 3 Seite 9051

Vermietung einer Wohnung an studierenden Sohn

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Kl. schenkten ihrem (1966 geborenen) Sohn im Juli 1988 jeweils 65 000 DM (insgesamt 130 000 DM). Lt. Schenkungsvertrag sollten die zugewendeten Beträge in vollem Umfang dem angemessenen Unterhalt des Sohnes während des Studiums und einer evtl. weiteren Ausbildung dienen. Die Zuwendung war mit der Auflage verbunden, den Gesamtbetrag für einen sog. Sparplan bei einer Bank zu verwenden. Aus diesem Sparplan sollten monatlich 2 000 DM mit Beginn des Studiums ab Oktober 1988 ausgezahlt werden. Der Sohn verpflichtete sich, mit dem geschenkten Betrag seinen Lebensunterhalt und die Kosten seiner Ausbildung zu bestreiten sowie keine weiteren Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern zu richten. Im September 1988 erwarben die Kl. am Studienort des Sohnes eine 46 qm große Eigentumswohnung. Sie vermieteten die Wohnung aufgrund eines schriftlichen Vertrages ab an ihren Sohn.

Problematisch war, ob der Mietvertrag der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Das FG erkannte den Mietvertrag einkommensteuerrechtlich nicht an, gewährte je...