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Rabatte an Arbeitnehmer in der lohnsteuerlichen Praxis
Die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Preisvorteilen, die AN von ihrem ArbG oder von dritter Seite aufgrund ihres Dienstverhältnisses eingeräumt werden, ist wegen rechtlicher Zweifel zu Einzelbereichen und nicht zuletzt wegen praktischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung des § 8 Abs. 2 und 3 EStG bis heute nicht zum Stillstand gekommen. Das zeigt unter anderem das (BStBl II S. 687), auf das noch näher eingegangen wird. Es trägt zwar mit seinen grds. Rechtsausführungen zu § 8 Abs. 3 EStG erheblich zur Rechtsklarheit bei, läßt aber dennoch Fragen rechtlicher und praktischer Art offen. Zu begrüßen ist auch das (a. a. O.), das erläutert, unter welchen Voraussetzungen AN von dritter Seite gewährte und nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewertende Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören und wann der ArbG aus der Sicht FinVerw hier LSt einbehalten muß (vgl. unten V). Im folgenden werden die Rechtslage und Fragen bei der praktischen Anwendung dieser Vorschriften aufgezeigt und besprochen.
I. Grundlegung
Preisvorteile, die dem AN von seinem ArbG oder von einem Dritten gewährt werden, sind steuerlich nur bedeutsam, wenn sie begrifflich Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselb...