BBK Nr. 9 vom Seite 389

Von Phantomen und Zebras

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Das [i]Phantomlohn in der SozialversicherungSteuerrecht ist durchaus mit merkwürdigen Phänomenen gesegnet, und auch die Sozialversicherung will da nicht hintanstehen, wie diese BBK-Ausgabe zeigt. Denn in der Sozialversicherung sind mitunter sogar Trugbilder beitragspflichtig, selbst dann, wenn kein Arbeitnehmer einen Cent gesehen hat.

Phantomlohn hat der Volksmund diese Form der Hirngespinste getauft, die ihre (Nicht-)Existenz dem Entstehungsprinzip der Sozialversicherung verdanken. Entsteht ein rechtlicher Anspruch eines Arbeitnehmers, werden auch dann Sozialversicherungsbeiträge fällig, wenn der Arbeitnehmer selbst nichts erhält, anders als beim Zuflussprinzip im Steuerrecht. Bei Minijobbern besteht die Konsequenz häufig darin, dass rechtlicher Anspruch auf zum Beispiel ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld zum Überschreiten der Betragsgrenze von 450 Euro im Monat führt – und damit Sozialversicherungspflicht besteht.

In dieser Ausgabe zeigt ab Seite 422, warum dieser Phantomlohn seit dem bei solchen Minijobs droht, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine konkrete Arbeitszeit festgelegt haben, die Arbeit auf Abruf. Ab dem kommenden Jahr dürften die Prüfungsdienste diese Fälle vermehrt aufgreifen, so dass rechtzeitig entsprechende arbeitsrechtlich abgesicherte Vereinbarungen getroffen werden sollten.

Das [i]Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Zebragesellschaftenzweite Phänomen dieser Ausgabe, diesmal im Steuerrecht, betrifft die Zebragesellschaften, also vermögensverwaltend tätige Gesellschaften, deren Gesellschafter allerdings aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen. Hier hat der Große Senat des BFH jüngst entschieden, dass für die betriebliche Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Gesellschaft mit Grundbesitz die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren ist. stellt den Beschluss ab Seite 427 vor.

Außerdem [i]Reihengeschäfte und KMU-Jahresabschlüssein diesem Heft: widmet sich im Buchführungs-Seminar ab Seite 401 diesmal den Reihengeschäften, deren rechtliche Würdigung meist weniger problematisch ist als die tatsächliche Feststellung. befasst sich im Teil 5 seiner Reihe zum KMU-Jahresabschluss ab Seite 415 diesmal mit den Finanzanlagen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 389
NWB RAAAH-12084