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Keine Geltung der Festsetzungsfrist für die Aufhebung oder Änderung von Haftungsbescheiden
- (BStBl 1998 II S. 131) -
I. Sachverhalt
Als alleinige Geschäftsführerin einer mittlerweile aufgelösten GmbH wurde die Klägerin vom beklagten Finanzamt (FA) mit Haftungsbescheid vom wegen u. a. nicht entrichteter Umsatzsteuer als Haftungsschuldnerin nach §§ 34, 69 AO in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid legte sie mit der Begründung Einspruch ein, den Haftungsbetrag wegen uneinbringlicher Forderungen der GmbH um die in diesem Betrag enthaltene Umsatzsteuer herabzusetzen. Das FA änderte daraufhin den Haftungsbescheid und setzte die Haftungssumme zur Umsatzsteuer antragsgemäß herab. Gleichzeitig teilte es der Klägerin mit, daß sich damit ihr Einspruch erledigt habe. In der Folgezeit beglich die Klägerin nicht die restlichen Haftungsschulden. Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung leitete das FA 1990 erneut Vollstreckungsmaßnahmen ein. Die Klägerin reagierte darauf mit einem Schreiben an das FA, in dem sie erklärte, daß der Einspruch noch nicht erledigt sei. Hilfsweise legte sie erneut Einspruch ein und beantragte die Rücknahme des Haftungsbescheids. Sowohl der hilfsweise eingelegte als auch der gegen den inzwischen erlassenen Abl...