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Steuerfestsetzungsfrist bei unrichtiger Gewinnermittlung durch steuerlichen Berater
(BStBl 2003 II S. 385)
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kl. erzielte als Fach- und Chefarzt eines Krankenhauses Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG. Die 1991 eingereichte ESt-Erklärung 1990 wies einen Gewinn in Höhe von 728 499 DM aus, davon Einnahmen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Höhe von 277 985 DM. Nach Anordnung einer Betriebsprüfung gaben die Kl. am berichtigte ESt-Erklärungen 1990 bis 1993 ab und erklärten wegen versehentlicher Buchungsfehler zusätzliche Gewinne aus ”Überweisungen Kassenärztliche Vereinigung/Krankenhaus” in Höhe von 119 061 DM (1993), 114 000 DM (1992), 73 600 DM (1991) und 82 400 DM (Streitjahr 1990) nach. Die KV hatte ab dem Jahr 1990 – abgesehen von einzelnen dem Kl. direkt zugegangenen a conto- und Restzahlungen – die aus ihren Abrechnungen resultierenden Entgelte des Kl. direkt an das Krankenhaus überwiesen. Die Steuerberatungsgesellschaft mbH (A) hatte die beim Krankenhaus eingehenden Zahlungen der KV auf dem Erlöskonto des Kl. als Einnahmen und in gleicher Höhe auf dem Abgabenkonto als BA gebucht, obwohl die dem Krankenhaus geschuldeten Leistungen der Höhe nach noch ungewiss waren. Die notwendige Minderung der BA unterbl...