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NWB Nr. 3 vom Seite 104

„Anrechnen“ der Erbschaftsteuer auf die Einkommensteuer

Anmerkungen zum

Bernhard Paus

Werden vererbte Vermögenswerte [i]BFH, Urteil v. 13.3.2018 - IX R 23/17, BStBl 2018 II S. 593sowohl mit Erbschaftsteuer als auch später mit Einkommensteuer belastet, etwa wegen der Aufdeckung stiller Reserven in einem geerbten Grundstück, gewährt § 35b EStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer. Der (BStBl 2018 II S. 593) eine Detailfrage der vorgeschriebenen Prozentrechnung entschieden, und zwar für den Fall, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer Vorerwerbe der letzten zehn Jahre einzubeziehen sind (§ 14 ErbStG). Damit hat der BFH der Regelung implizit die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt, soweit in Detailfragen eine verfassungsgemäße Auslegung die Steuer gemindert hätte. Hinsichtlich der Regelung des § 35b EStG, die bei Schenkungen die Ermäßigung der Einkommensteuer versagt, hat er ausdrücklich „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ verneint (Rz. 22, Satz 4). Eine Begründung hat der BFH nicht für nötig befunden, obwohl er eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer annimmt. Für betroffene Steuerpflichtige stellt sich die Rechtslage so dar, dass sie sich allenfalls bescheidene Chancen ausrechnen können, mit den von ...