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StuB Nr. 23 vom Seite 837

Finanzverwaltung nutzt die Gunst der Stunde und ändert Passivierungszeitpunkt bei ATZ-Rückstellung

Anmerkungen zum

StB Dr. Andreas S. Bolik und Sophia Schuhmann, M.Sc.

Nachdem der I. Senat des BFH zu Jahresbeginn mit einer kontroversen Entscheidung zum Passivierungszeitpunkt einer Rückstellung für den Nachteilsausgleich eines vorzeitigen Renteneintritts sowohl den damaligen Kläger als auch die Finanzverwaltung überrascht hatte, musste das zugehörige BMF-Schreiben geändert werden. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die für die Praxis teilweise verblüffende Anwendung des Kriteriums der wirtschaftlichen Verursachung durch den I. Senat des BFH und die sich anschließende Nachjustierung der Verwaltungsauffassung dar. Danach untersucht er kritisch anhand vergleichbarer Fallkonstellationen die zur Urteilsfindung herangezogenen Kriterien, insbesondere die wirtschaftliche Verursachung als eines der maßgebenden Merkmale der Rückstellungsbildung.

Kernaussagen
  • Mit übernimmt nun die Finanzverwaltung die restriktive Rechtsprechung des und überarbeitet erwartungsgemäß die Rn. 15 des .

  • Die bereits auf Grundlage der bisherigen Rn. 15 gebildeten Rückstellungen können laut BM...