Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
AEAO zu § 34; IV C 5 – S 2388/14/10001 BStBl 2017 I S. 1656; , BStBl 2017 I S. 718; S-0535, NWB BAAAF-69035; , NWB IAAAA-80852.
Arens, Die umstrittene Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers, ; Mandanten-Merkblatt: Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise, NWB PAAAC-96021; Schädlich, Vertreterhaftung in der vorläufigen Eigenverwaltung – Umsatzsteuer bezahlen oder nicht? ; Werner, Die Haftung des Testamentsvollstreckers für die Nachsteuer – Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung, .
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 34 Abs. 1 AO begründet für die in der Norm angesprochenen gesetzlichen Vertreter und Geschäftsführer bzw. Mitglieder und Gesellschafter sowie Vermögensverwalter ein eigenständiges Pflichtenverhältnis zur Finanzbehörde (§ 33 Abs. 1 letzte Alt. AO). Sie werden Verpflichtete kraft eigenen Rechts. D. h. sie haben als eigene die Pflichten zu erfüllen, die den von Ihnen Vertretenen auferlegt sind, z. B. die Abgabe von Steuererklärungen, die Entrichtung von Steuern, Auskunftspflichten, siehe hierzu auch →Rz. 15. Zur Haftung siehe außer...