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Beispiel zur Herleitung der provision matrix in Industrieunternehmen
Überlegungen aus Implementierungsprojekten und praktische Umsetzung
IFRS 9 normiert für bestimmte finanzielle Vermögenswerte eine vereinfachte Ermittlung der erwarteten Kreditverluste ( expected credit losses (ECL)). Hierfür schlägt der Standardsetter die Anwendung einer Wertminderungstabelle ( provisions matrix) vor. Ein bestimmtes Berechnungsmodell ist jedoch nicht vorgesehen, weshalb die konkrete Umsetzung nicht zuletzt von der individuellen Datenlage im Unternehmen abhängig ist.
Theile/Wagner, Forderungen und Wertminderungen (IFRS), infoCenter NWB BAAAE-84201
Die konkrete Umsetzung des vereinfachten Wertminderungsmodells hängt von der individuellen Datenlage im Unternehmen ab.
Die Ermittlung erwarteter Kreditverluste kann bspw. auf Basis von nach Altersgruppen eingeteilten Forderungsportfolien basieren.
IFRS 9 fordert auch im vereinfachten Modell die Berücksichtigung einer forward-looking-Komponente, d. h. eine zukunftsbezogene Ermittlung der Wertminderungsbeträge.
I. Einleitung
[i]Freiberg, Ergänzung von IFRS 9 – Änderung und Klarstellung zum noch nicht anwendbaren Recht, PiR 11/2017 S. 360 NWB MAAAG-61040 Große, Erstanwendung von IFRS 9, PiR 7/2016 S. 204 NWB ZAAAF-76865 Thomas, Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9, PiR 5/2017 S. 132 NWB UAAAG-44117 Grünberger, IFRS 2018, IX. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses), 15. Aufl. 2018, S. 177 ff. NWB IAAAG-62998 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 16. Aufl. 2018, § 28 NWB SAAAG-78655 IFRS 9 sieht in Abkehr vom incurred loss model des IAS 39 vor, dass für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizu...