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PiR Nr. 7 vom Seite 204

Erstanwendung von IFRS 9

Was noch geklärt werden muss(te)

Dr. Jan-Velten Große

IFRS 9 wurde in seiner finalen und für vollständig erklärten Fassung im Juli 2014 vom IASB veröffentlicht. Die verpflichtende Erstanwendung ist gem. IASB ab vorgesehen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. In der EU steht derzeit noch immer die endgültige Indossierung aus. Das Verfahren hierzu wurde bereits 2014 initiiert, jedoch hatte die EFRAG im Rahmen ihres Empfehlungsprozesses einen Vorbehalt eingefügt. Zudem existieren weitere klärungsbedürftige Aspekte, die einer Erstanwendung bei bestimmten Unternehmen und/oder für bestimmte Regelungsbereiche im Wege stehen oder zu stehen scheinen. Nachfolgend wird daher überblicksartig dargestellt, welche Punkte bislang noch in Diskussion sind oder waren und warum einer Erstanwendung nur noch wenig im Wege steht.

Theile/Wagner, Hedge Accounting (IFRS), infoCenter NWB PAAAE-66103

Kernaussagen
  • Obwohl IFRS 9 bereits 2014 verabschiedet wurde, besteht bis dato Anwendungsunsicherheit – wobei die verpflichtende Erstanwendung nahe bevorsteht.

  • Für Versicherer stellte sich die Grundsatzfrage, ob IFRS 9 erst später angewendet werden kann. Banken haben zwar inhaltliche Klarheit. Wegen des noch unvollständigen hedge accounting-Gesamtko...

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