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Einkommensteuer | Voraussetzungen des Antrags auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG
Die erforderliche berufliche Tätigkeit „für“ eine Kapitalgesellschaft setzt laut nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar S. 2019 [i]Ronig, Abgeltungsteuer, Grundlagen NWB MAAAE-27762 für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt.
Der Kläger war Geschäftsführer einer Organtochter der GmbH, an der er zu mindestens 1 %, nicht aber 25 % beteiligt war. Nach der alten Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG konnte er für das Streitjahr 2009 mit Erfolg zur Regelbesteuerung und Anwendung der Teileinkünftebesteuerung optieren und Schuldzinsen für einen Kredit aus der Finanzierung der Anschaffungskosten seiner Beteiligung im Rahmen des § 3c Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen, unabhängi...