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Einkommensteuer | Keine Abfärbung bei Verlusten
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen laut nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.
Nachdem die Rechtsprechung des BFH bereits eine Bagatellgrenze für die Annahme einer Abfärbung gewerblicher Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anerkannt hatte, war der weitere Schritt vorgezeichnet, auch bei Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit von einer Abfärbung abzusehen. Der Regelungszweck einer Sicherung des Gewerbesteueraufkommens ist in solchen Fällen nicht gefährdet. Im entschiedenen Fall erzielte die Klägerin, eine GbR, in allen vier Streitjahren Verluste, so dass der BFH der Frage nicht weiter nachgehen musste, wie nachhaltig die Verlusterzielung ist, d. h. über welchen Zeitraum ...