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Zweitwohnungssteuer | Trinkwasserversorgung bedeutsam
Der Eigentümer eines bebauten Gartengrundstücks muss keine Zweitwohnungssteuer entrichten, wenn das Grundstück über einen auf dem Grundstück liegenden Brunnen mit Wasser versorgt wird und das (privat) geförderte Wasser die Grenzwerte für Eisen, Mangan und Trübung überschreitet, so dass es sich nicht um Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung handelt.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf den Grundsatz, dass die Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes voraussetzt, dass die entsprechende Wohnung bzw. das Grundstück mit Trinkwasser versorgt ist. Es verknüpft daher zu Recht die Eignung einer Räumlichkeit zum wenigstens vorübergehenden Wohnen mit der Erhebung der Steuer und verlangt hierfür, dass das dort v...