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BSG 14.06.2018 B 9 BL 1/17 R, NWB 27/2018 S. 1950

Blindenhilfe | Blindengeld grds. auch für an Alzheimer Erkrankte

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grds. Anspruch auf Blindengeld haben.

Anmerkung:

Die Klägerin leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das BSG hat den Rechtsstreit zwar an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Sache hat es aber ausgeführt, dass bei cerebralen Störungen Blindheit auch anzunehmen ist, wenn der Betroffene nichts sieht, obwohl keine spezifische Sehstörung nachweisbar ist. Liegt Blindheit vor, wird Blindengeld zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen als Pauschalleistung erbracht. Kann ein blindheitsbedingter Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbilds aber gar nicht erst entstehen, wird der Zweck des Blindengelds ver...