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Abzugsfähigkeit von Verlusten bei steuerfreier Tätigkeit als Übungsleiter
Anmerkung zum
[i]BFH, Urteil v. 20.12.2017 - III R 23/15 NWB VAAAG-80500 Die Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG und die Modalitäten ihrer Anwendung haben die finanzgerichtliche Instanzrechtsprechung bereits mehrfach beschäftigt (etwa NWB JAAAB-55931; NWB MAAAC-81620). Wie Aufwendungen in Fällen, in denen die Einnahmen unterhalb der Obergrenze des steuerfreien Betrags verbleiben, zu behandeln sind, war bislang ungeklärt. Der erkennende Senat erteilt im zu besprechenden Urteil v. - III R 23/15 NWB VAAAG-80500 dogmatisch fragwürdigen Auslegungsergebnissen eine Absage und führt das Problem einer strukturierten Lösung zu.
I. Hintergrund der Entscheidung
[i]Ausgaben > steuerfreie EinnahmenDie Klägerin und Revisionsbeklagte erzielte im Streitjahr nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG steuerfreie Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin in Höhe von 1.200 €, denen Ausgaben in Höhe von 4.062,16 € gegenüberstanden. Dementsprechend erklärte die Klägerin einen Verlust, den das Finanzamt nicht berücksichtigte. Nach zurückgewiesenem Einspruch war die Klage zum Thüringer Finanzgericht erfolgreich.
[i]Thüringer FG, Urteil v. 30.9.2015 - 3 K 480/14 NWB DAAAF-49574 § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG sei dahingehend auszulegen, dass die Klägerin ihre...