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NWB Nr. 32 vom Seite 2378

Steuerlich zu berücksichtigende Verluste aus Übungsleitertätigkeit

Zwei BFH-Entscheidungen und ihre Bedeutung für die Praxis

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

Nicht selten wird eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Ehrenamtlicher für eine gemeinnützige Körperschaft mit besonderem Engagement betrieben, so dass die Vergütung die Aufwendungen nicht übersteigt, also Verluste entstehen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Verluste steuerlich berücksichtigt werden können und wenn ja, wie sie zu berücksichtigen sind. Zwei Senate des BFH haben sich zu diesen Fragen in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2017 und 2018 geäußert (Urteil v.  - VIII R 17/16, NWB HAAAH-13418, und v.  - III R 23/15, NWB VAAAG-80500). Sie machen deutlich, dass eine steuerliche Berücksichtigung der Verluste nur in ganz bestimmten Fällen in Betracht kommt. Die Entscheidungen werden im Folgenden dargestellt und ihre Konsequenzen für die Praxis erläutert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

S. 2379

I. Sachverhalte der BFH-Entscheidungen

1. Sachverhalt zu VIII R 17/16

[i]Scholz, NWB Online Beitrag 2019, NWB NAAAH-16167 In dem Fall, den der VIII. Senat des BFH zu beurteilen hatte (Urteil v.  - VIII R 17/16, NWB HAAAH-13418), bezog der Kläger im Streitjahr aus einer Übungsleitertätigkeit Einnahmen in Höhe von 108 €. Dem standen Ausgaben für Fahrtaufwendungen in H...