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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 4

Verkauf von Speisen an einer „Heißen Theke“

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Dr. Matthias H. Gehm

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, wann der Verkauf von Speisen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und wann dem Regelsteuersatz unterliegt, wenn ein Imbiss neben Sitzgelegenheiten auch Stehplätze zum Verzehr der Speisen vor Ort anbietet. Dabei hatte der BFH sich insbesondere zur Rechtsprechung des EuGH in Sachen Bog u. a. () aber auch zum (BStBl 2013 II S. 246) zu positionieren.

I. Leitsätze (amtlich)

1. Beim Verkauf von zubereiteten Speisen zum Verzehr im Stehen sowie zum Verzehr an Tischen und Stühlen/Bänken ist grundsätzlich eine Aufteilung der (dem ermäßigten und der dem Regelsteuersatz unterliegenden) Umsätze im Schätzungswege vorzunehmen. Dabei ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht auch das Verhältnis der (möglichen) Steh- zu den (möglichen) Sitzplätzen berücksichtigt (, BStBl 2013 II S. 246).

2. Von einer Aufteilung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Stehplätze in nur sehr geringem Umfang vorhanden sind und mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass Kunden für den Verzehr der Speisen die in ausreichender Zahl vorhandenen Sitzplätze gen...