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Grenzen des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG
Anmerkungen zum
§ 8b KStG gilt grundsätzlich sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt Körperschaftsteuerpflichtige. Erzielt ein beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG ist nach einer aktuellen Entscheidung des hingegen nicht anzuwenden, wenn die veräußernde Kapitalgesellschaft im Inland weder über eine Betriebsstätte noch einen ständigen Vertreter verfügt. Im Folgenden wird das BFH-Urteil dargestellt. Anschließend werden praktische Auswirkungen des Urteils analysiert.
Ist § 8b Abs. 2 KStG auch auf Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen durch eine ausländische Kapitalgesellschaft anzuwenden?
Unter welchen Voraussetzungen greift das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG für beschränkt Körperschaftsteuerpflichtige?
Welche Auswirkungen hat eine mögliche Befreiung von Veräußerungsgewinnen nach DBA?
I. Einleitung
[i]Adrian, Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot auf Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften, StuB 21/2017 S. 810 NWB DAAAG-61111 Loose, BFH zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall, IWB 23/2017 S. 912 NWB QAAAG-60995 Intemann, Anwendungsbereich des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots gem. § 8b Abs. 5 KStG, KSR 10/2017 S. 7 NWB ZAAAG-58640 § 8b KStG sieht sowohl für steuerfreie Dividenden nach als auch für steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach