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BFH zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall
Wenn [i]BFH, Urteil v. 31.5.2017 - I R 37/15 NWB GAAAG-60391 eine mindestens 1 %ige Beteilung an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch eine ausländische Körperschaft unmittelbar oder mittelbar veräußert wird, ergibt sich nach bislang gängiger Beurteilung – vorbehaltlich einer etwaigen abkommensrechtlichen Freistellung – aufgrund der 95 %-Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2, 3 KStG eine effektive Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit Körperschaftsteuer und Solidarzuschlag von ca. 0,8 %. In Konzernstrukturen kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Der BFH hat dieser Praxis nun eine Absage erteilt. Bereits nach nationalem Steuerrecht scheidet eine Besteuerung des Veräußerungsvorgangs vollumfänglich aus.
Der BFH lehnt eine Besteuerung der von ausländischen Körperschaften erzielten Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften ab. Im Rahmen der Ermittlung inländischer Einkünfte nach § 49 EStG ist die punktuelle Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG maßgeblich.
Insoweit läuft die Regelung des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG, wonach 5 % des nach § 8b Abs. 2 KStG zu 100 % freizustellenden Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten, ins Leere.
In der Praxis ergeben sich Auswir...