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Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot auf Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften
Zugleich Anmerkungen zum
Hat der Anteilseigner über die außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG bereits eine „fiktive“ Dividende versteuert, stellt § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG die tatsächliche erfolgte Ausschüttung steuerfrei. Der BFH hat nunmehr entschieden, das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot sei auch auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben sind.
Ist auf Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften auch bei Kapitalgesellschaften als Anteilseigner die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG anzuwenden?
Kann das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG trotz fehlender Anwendung des § 8b Abs. 1 KStG greifen?
Ist bei einer Veräußerung einer Zwischengesellschaft das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG trotz Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchst. b EStG anzuwenden?
I. Einleitung
[i]Adrian/Tigges, Gewerbesteuerliche Wirkungen bei der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung, StuB 12/2017 S. 477 NWB LAAAG-47555Zieglmaier, BEPS 1-Gesetz: Hinzurechnungsbesteuerung und Gewerbesteuer, StuB 4/2017 S. 145 NWB VAAAG-37917Grotherr, Erweiterungen der Anti-BEPS-Richtlinie – ATAD 2, IWB 8/2017 S. 289 NWB YAAAG-43323 Die außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung steht aktuell im ungewohnten Fokus von Rechtsprechung und Gesetzgeber. Erst durch das BEPS I-Umsetzungsgesetz vom wurde in § 7 GewStG und § 9 GewStG die gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnungsbesteuerung neu geregelt. Zielrichtung des Gesetzgebers war es dabei, die außensteuerlichen Hinzurechnungse...