Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 22 Vermögen

Gerhard Kraft (Februar 2019)

A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
Gerhard Kraft

1Durch Art. 22 DBA USA wird das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Vermögens geregelt. Der Vorschrift kam traditionell nur eingeschränkte Bedeutung zu, da in den USA keine Vermögensteuer erhoben wurde. Somit erstreckte sich die Vorschritt aus deutscher Sicht auf die Aspekte der Kürzung von Vermögen bei der Ermittlung der Vermögensteuer in Deutschland. Aufgrund der aktuellen Nicht-Erhebung der Vermögensteuer in Deutschland gibt es derzeit keinen Anwendungsbereich für die Bestimmung.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 DBA USA entsprechen Art. 22 Abs. 1 OECD-MA. Im inhaltlichen Kern weist Art. 22 Abs. 3 DBA USA im Wesentlichen Parallelen zu Art. 22 Abs. 3 OECD-MA auf. Verglichen mit Art. 22 Abs. 3 OECD-MA ist indessen eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auch auf Container auszumachen. Korrespondierend zu Art. 8 DBA USA stellt die Besteuerung nach Art. 22 Abs. 3 DBA USA überdies nicht auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab, sondern vielmehr auf den Sitzstaat des Unternehmens, welches die Seeschiffe, Luftfahrzeuge oder Container betreibt. Zudem fällt die Binnenschifffahrt nicht unter Art. 22 Abs. 3 DBA USA, sondern darau...