Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Ruhegehälter, Renten, Unterhaltszahlungen und Sozialversicherung

Gerhard Kraft (Februar 2019)

A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
Gerhard Kraft

1Gegenstand der Regelung des Art. 18 DBA USA sind Ruhegehälter, Renten, Unterhaltszahlungen und Sozialversicherung. Art. 18 Abs. 1 DBA USA regelt die Besteuerung der Ruhegehälter aus privaten Arbeitsverhältnissen. Art. 18 Abs. 2 DBA USA enthält Vorschriften zur Besteuerung der privaten Renten, soweit ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht. Die Bestimmung des Art. 18 Abs. 3 DBA USA enthält Vorschriften zu den abzugsfähigen Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten. In Art. 18 Abs. 4 DBA USA finden sich Regelungen zu den nicht abzugsfähigen Unterhaltszahlungen und den Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder. Art. 18 Abs. 5 DBA USA enthält Bestimmungen zu Leistungen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats und zu anderen öffentliche Ruhegehältern.

2Die Abgrenzung der Ruhegehälter, Renten, Leistungen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung und Unterhaltszahlungen innerhalb des Art. 18 DBA USA und die Abgrenzung dieser Leistungen von Ruhegehältern nach Art. 19 DBA USA ist erforderlich zum Zweck der Hervorhebung der gesonderten Behandlung der nicht unter Art. 18 DBA USA fallenden Ruhegehälter öffentlicher Kassen, Ruhegehälter und Renten, die als Entschädigung für das Verfolgun...