Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Studium und Ausbildung

Gabriel Hörnicke, Prof. Dr. René Matteotti (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Bestimmung des Art. 20 DBA Schweiz regelt die Zuweisung des Besteuerungsrechts an Zahlungen, die eine in der Berufsausbildung befindliche Person während eines Ausbildungsaufenthalts im ausländischen Gaststaat erhält. Davon umfasst sind Unterhaltszahlungen und übernommene Ausbildungskosten, die der Student, Praktikant, Volontär oder Lehr­ling aus irgendeinem anderen als dem Gaststaat erhält. Dem Gaststaat steht insoweit kein Besteuerungsrecht zu. Für den Ausschluss des Besteuerungsrechts kommt es nicht darauf an, ob oder in welchem Vertragsstaat die Person während des Auslandsaufenthalts ansässig i. S. des Art. 4 DBA Schweiz ist. In dieser Hinsicht weicht Art. 20 DBA Schweiz von anderen Verteilungsartikeln des Abkommens ab, indem die ansonsten vorgenommene Unterscheidung zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat (respektive Tätigkeits- oder Kassenstaat) unberücksichtigt bleibt. Es besteht insofern keine Konkurrenz zwischen Art. 20 DBA Schweiz und den Art. 6–19 DBA Schweiz bzw. eine bedingte Konkurrenz gegenüber Art. 21 DBA Schweiz, in der Art. 20 DBA Schweiz das lex specialis bildet.

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

2Art. 20 DBA Schweiz geht auf Art. 20 OECD-MA 1963 zurück und ents...