Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge (März 2009)

Erläuterungen

Büge

1Art. 2 entspricht im wesentlichen dem Art. 2 des OECD-MA. Mit Ausnahme der im folgenden behandelten Besonderheiten wird auf die Kommentierung zum Art. 2 OECD-MA verwiesen.

2Abs. 1 enthält entgegen dem OECD-MA keinen Hinweis auf die Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten. Der Grund hierfür liegt in dem russischen Verständnis über die zentrale Führung des Staatswesens. Das Abkommen ist jedoch nach Nr. 1 des Protokolls zum Abkommen auch auf die von den Gebietskörperschaften erhobenen Steuern anzuwenden.

3Anstelle der Einbeziehung aller Steuern, die für Rechnung eines Vertragsstaats erhoben werden, wird auf die nach dem Steuerrecht der Vertragsstaaten zu entrichtenden Steuern abgestellt. Offenkundig wurde feinsinnig zwischen den Steuern, die nach dem Steuerrecht geschuldet werden, und den tatsächlich erhobenen Steuern unterschieden. Das Abkommen gilt danach auch für die Steuern, die nach dem Gesetz eines Vertragsstaats geschuldet werden, aber (noch) nicht erhoben worden sind.

4Der in Abs. 2 allgemein umschriebene sachliche Geltungsbereich des Abkommens schließt die Lohnsummensteuer und die Steuer vom Vermögenszuwachs nicht ausdrücklich mit ein. Der Grund für die Auslassung liegt darin begründet, daß beide Vert...