Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Ansässige Person

Schienke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 4 Abs. 1–3 entsprechen dem OECD-MA.

2Für die Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften findet sich in Art. 4 Abs. 4 eine durch das portugiesische Steuer- und Zivilrecht bedingte Regelung: Nach portugiesischem Steuerrecht sind Personengesellschaften für die Anwendung des Abkommens selbständige Steuersubjekte (vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e), nicht aber für die deutsche Besteuerung. Demnach sind die Einkünfte und Vermögenswerte der portugiesischen Personengesellschaft grundsätzlich bei den Gesellschaftern zu erfassen. Durch Art. 4 Abs. 4 wird aber das Besteuerungsrecht eingeschränkt, indem fingiert wird, daß der Gesellschafter so behandelt wird, als wenn er in dem Staat ansässig sei, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Personengesellschaft befindet. So ist denn auch der Gewinn einer portugiesischen Personengesellschaft, der nach § 15 EStG dem deutschen Gesellschafter zuzurechnen wäre, von der deutschen Besteuerung unter Beachtung des Progressionsvorbehalts freigestellt (vgl. Art. 24 Abs. 2 Buchst. a sowie den zu der vergleichbaren Regelung im DBA-Spanien ergangenen Erlaß des FinMin Ba.-Württ. v. , StEK Nr. 2 zu DBA-Spanien; DStZ/E 1983, 29...