Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Gleichbehandlung

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin
I. Staatsangehörigkeitsdiskriminierungsverbot (Abs. 1)

1Art. 24 Abs. 1 DBA-Mexiko enthält eine Art. 24 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA entsprechende Regelung. Zu beachten ist jedoch, daß eine Art. 24 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA entsprechende Klausel fehlt. Das Staatsangehörigkeitsdiskriminierungsverbot gilt daher nur in den Grenzen des Art. 1 des DBA-Mexiko; d. h. nur Staatsangehörige der Vertragsstaaten, die in den Vertragsstaaten auch ansässig (Ansässigkeitsdefinition des Art. 4) sind durch Art. 24 Abs. 1 berechtigt.

II. Definition der Staatsangehörigen (Abs. 2)

2In Art. 24 Abs. 2 ist eine Staatsangehörigkeitsdefinition getroffen, die der Regelung des Art. 3 Abs. 1f) OECD-MA entspricht. Für natürliche Personen ist bei beiden Staaten das jeweils innerstaatliche Recht, auf deutscher Seite der Staatsangehörigkeitsbegriff des Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen.

III. Betriebsstättendiskriminierungsverbot (Abs. 3)

3In Abs. 3 ist ein Verbot der Betriebsstättendiskriminierung bestimmt, das inhaltlich Art. 24 Abs. 3 OECD-MA entspricht.

IV. Verbot der Diskriminierung von Betriebsausgaben an Personen im anderen Vertragsstaat/Korrespondierende Regelung für die Vermögensteuer (Abs. 4)

4In Art. 24 Abs. 4 DBA-Mexiko sind für Zahlungen von Unternehmen an im anderen Vertragsstaat ansässige Personen bei Ertragsteuern sowie für die Berücksichtigung von unternehmerisch...