Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 23 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Claudia Rademacher-Gottwald, Grotherr (März 2009)

Erläuterungen

Grotherr
I. Inhalt der Abkommensvorschrift

1Art. 23 befaßt sich mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat einer abkommensberechtigten Person, wenn sowohl der Quellen- bzw. Belegenheitsstaat als auch der Wohnsitzstaat für die betreffenden Einkünfte und Vermögenswerte nach den Zuteilungsnormen des Abkommens (Art. 6 bis 22) ein Besteuerungsrecht hat („können … besteuert werden”). In dem Fall hat der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung durch Freistellung und/oder Anrechnung auszugleichen (zur allgemeinen Erläuterung vgl. Art. 23 OECD-MA Rn. 1 ff.).

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat Mexiko (Abs. 1)

2Aufgrund des in Mexiko bestehenden Welteinkommensprinzips werden in Mexiko ansässige Personen auch mit Einkünften aus Quellen, die in Deutschland der Besteuerung unterliegen, in Mexiko besteuert. Zur Vermeidung einer daraus resultierenden Doppelbesteuerung kommt im Rahmen der Vermeidungsnorm des Art. 23 Abs. 1 grundsätzlich nur die Anrechnungsmethode zur Anwendung, wobei sowohl die Möglichkeit zur direkten Anrechnung (Abs. 1 Buchst....