Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 7 Unternehmensgewinn

Claudia Rademacher-Gottwald, Kroppen (März 2009)

Erläuterungen

Kroppen
I. Übereinstimmungen mit dem OECD-MA

1Art. 7 Abs. 1 und 3 entsprechen den Abs. 1 und 3 des Art. 7 OECD-MA. Art. 7 Abs. 4 und 5 stimmen mit den Abs. 5 und 7 des Art. 7 OECD-MA überein.

II. Besonderheiten des DBA-Malaysia

2Im Gegensatz zum Art. 7 OECD-MA, der von Gewinnen eines Unternehmens spricht, ist in Art. 7 DBA-Malaysia von den Einkünften eines Unternehmens die Rede. Inhaltliche Unterschiede ergeben sich aus dieser Abweichung jedoch nicht (vgl. Wittchen in: Debatin/Wassermeyer, Art. 7 DBA-Malaysia Rn. 3).

3Art. 7 Abs. 2 DBA-Malaysia entspricht weitgehend der in dem Art. 7 Abs. 2 OECD-MA enthaltenen Selbständigkeitsfiktion für die Gewinnzurechnung. Im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 OECD-MA enthält Art. 7 Abs. 2 DBA-Malaysia jedoch keinen ausdrücklichen Vorbehalt für die Aufwandsverrechnung des Abs. 3. Hieraus folgt, dass bei der Anwendung des DBA-Malaysia eine Einschränkung der Selbständigkeitsfiktion nicht aus einem Vorbehalt für die Aufwandsverrechnung hergeleitet werden kann. Somit stellt sich die Problematik des Verhältnisses zwischen Selbständigkeitsfiktion und Aufwandsverrechung insoweit nicht (vgl. Art. 7 OECD-MA Rn. 125).

4Die in Art. 7 Abs. 4 OECD-MA angeführte indirekte Gewinnaufteilungsmethode wird im DBA-Malaysia nicht erwähnt. Teilweise wird die indirekte Methode trotz mangelnder Erwähnung für anwendbar gehalten, da die indirekte Methode immer nur in den Grenzen des Fremdvergleiches zulässig sei und alle A...