Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Lehrer

Dr. Guido Staccioli (September 2024)

Erläuterungen

Dr. Staccioli

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 21 stellt die Tätigkeitsvergütungen einer in einem Vertragsstaat (Herkunftsstaat) ansässigen Person, die als Lehr- oder Forschungskraft während eines vorübergehenden Zeitraums von maximal zwei Jahren im anderen Vertragsstaat (Gast- bzw. Tätigkeitstaat) erzielt werden, unter gewissen Voraussetzen im Gaststaat steuerfrei.

2Folgende Regelungen des Protokolls sind bei der Anwendung von Art. 17 zu beachten:

  • Abs. 2 Protokoll (Ansässigkeit von Personengesellschaften)

  • Abs. 17 Protokoll (Vorrang von §§ 2 und 5 AStG)

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Art. 21 hat keine Entsprechung im OECD-MA 2017, folgt aber der in Nr. 11 OECD-MK zu Art. 15 („Vergütungen von Gastprofessoren oder Studenten“) eingeräumten Möglichkeit für OECD-Mitgliedstaaten, eine Sonderregelung für Vergütungen von Gastprofessoren in die bilateralen DBA Italien mitaufzunehmen.

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

4Das MLI hat keine Auswirkungen auf die Anwendung von Art. 21.

B. Systematische Kommentierung

I. Allgemeines

5Art. 21 soll darauf abzielen, die kulturellen Beziehungen zwischen ...