DBA-Kommentar
2024
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Artikel 21 Vermögen
Erläuterungen
1Art. 21 betrifft Steuern vom Vermögen, also Substanzsteuern. Aus deutscher Sicht ist die Vermögenssteuer erfasst, welche derzeit jedoch nicht erhoben wird. Irland kennt in Gestalt der „domicile levy“ zwar ebenfalls eine Vermögenssteuer. Jedoch ist diese vom Anwendungsbereich des Abkommens nicht erfasst. Insofern läuft Art. 21 derzeit leer.
2Im Übrigen stimmt die Norm exakt mit Art. 22 OECD-MA 2014/2017 überein.