Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Art. 20 Abs. 1 entspricht Art. 20 OECD-MA.

2Art. 20 Abs. 2 legt fest, dass Einkünfte von Studenten eines der Vertragsstaaten für im Gastland ausgeübte unselbständige Arbeit nur im Wohnsitzstaat besteuert werden dürfen, wenn

  • sich die Studenten im anderen Vertragsstaat ausschließlich zum Studium an einer Universität oder einer anderen höheren oder technischen Lehranstalt aufhalten,

  • die Tätigkeit einer mit ihrem Studium unmittelbar zusammenhängenden praktischen Ausbildung dient, und

  • die Tätigkeit nicht länger als 183 Tage pro Kalenderjahr dauert.