Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 45 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Matthias Laas, Axel Röpke (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

1Die Vorschrift hat keine Entsprechung im OECD-MA und ist durch die Abkommensrevision im Jahre 2020 nicht insgesamt an den internationalen Standard angeglichen worden. Allerdings ist Art. 45 Abs. 3 DBA Dänemark neu eingefügt worden. Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung von Art. 7 MLI, in dem es um die Verhinderung von Abkommensmissbrauch geht. Der Missbrauch soll durch einen sog. Principle-Purpose-Test vermieden werden. Abkommensvorteile für bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte sollen dem Betroffenen nur dann zu Teil werden, wenn die jeweilige Gestaltung nicht gerade gewährt wurde, um die jeweiligen Vorteile zu erhalten. Der Test entspricht dem in Art. 29 Abs. 9 OECD-MA niedergelegten.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen von der Vorgängerregelung

3Art. 45 Abs. 3 DBA Dänemark wurde durch die Abkommensrevision 2020 nach dem Vorbild von Art. 29 Abs. 9 OECD-MA neu eingefügt.

4Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

5Ausführliche Regelungen zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch finden sich in Art. 7 MLI.

6 Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode bei Qualifikations- oder...