DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5 Betriebsstätte
Erläuterungen
1Die Betriebsstättendefinition des Art. 5 DBA-Brasilien von 1975 folgt in seinem Aufbau dem Art. 5 OECD-MA 1963.
2So wird die Bauausführungs- oder Montagebetriebsstätte, deren Dauer im Einklang mit dem OECD-MA 12 Monate überschreiten muß, nicht in einem eigenen Absatz geregelt, sondern unter den Beispielen des Abs. 2 aufgeführt. Daraus hat der BFH (v. , I R 15/93, BStBl 1994 II, S. 148) geschlossen, daß für alle „Beispiels-Betriebsstätten” eine Betriebsstättenfiktion unabhängig von der allgemeinen Definition des Abs. 1 und damit unabhängig vom Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung begründet wird. Dies hat insbesondere für einen Ort der Leitung Bedeutung, für den nach dieser Auffassung des BFH keine feste Geschäftseinrichtung erforderlich ist. Diese Auslegung entsprach auch Nr. 7 OECD-MK zu Art. 5 (1963), der insoweit von der heutigen Wortfassung in Nr. 12 des Kommentars zum OECD-MA abweicht und die Beispielsfälle von vornherein als Betriebsstätten betrachtet. Offensichtlich wird in der OECD hinsichtlich eines Ortes der Leitung auch wieder darüber nachgedacht, ob dafür eine feste Geschäftseinrichtung erforderlich ist und man zur alten Rechtslage zurückkehrt (vgl. Lüthi, SWI 1996, 11, 12).
3Der Ausnahmenkatalog in...