Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 28 Verschiedenes

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 28 Abs. 1 DBA Belgien regelt den Vorrang von steuerlichen Sonderrechten für die Angehörigen der diplomatischen Missionen und der Konsulate.

2Art. 28 Abs. 2 DBA Belgien regelt den Vorrang speziellerer Regelungen für Mitarbeiter der Grenzabfertigung.

3–7Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

8Art. 28 Abs. 1 DBA Belgien entspricht weitgehend dem Art. 27 OECD-MA. Die geringfügige Abweichung des Wortlauts führt nicht zu einer materiell-rechtlichen Änderung gegenüber dem OECD-MA.

9Art. 28 Abs. 2 DBA Belgien hat im OECD-MA keine Entsprechung.

10Art. 29 VHG-DBA entspricht insoweit dem OECD-MA.

11–15 Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

16Es liegen keine Abweichungen vor.

17–21Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument (wenn einschlägig und dem Autor Aussage dazu möglich)

22Deutschland hat das DBA Belgien nicht als Covered Tax Agreement (CTA) ausgewählt, damit findet das MLI auf das Abkommen keine Anwendung.

23–27Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Ausnahmen für diplomatischen und konsularischen Dienst (Art. 28 Abs. 1 DBA Belgien)

28Die Norm richtet sich an Diplomaten und Konsularbeamte, die im jeweils anderen Staat im Einsatz sind, und räumt der steu...