Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 10 Dividenden

Thorsten Wagemann (März 2009)

Erläuterungen

Portner

1Abs. 1 des Dividendenartikels im DBA-Belgien entspricht dem Wortlaut des OECD-MA. Danach kann der Wohnsitzstaat des Empfängers Dividenden besteuern.

2Auch Art. 10 Abs. 2 folgt dem OECD-MA, sieht aber einen einheitlichen Abzugsteuersatz für Streubesitz- und Schachteldividenden i. H. v. 15 % des Bruttobetrages der Dividenden vor.

3Abs. 5 des Protokolls regelt die Begrenzung der belgischen Vorsteuer (précompte mobilier) auf die nach dem Abkommen vorgesehene Besteuerung von 15 % des Bruttobetrages der Dividenden. Außerdem wird die belgische Ergänzungsvorsteuer (complément de précompte mobilier) für nach Deutschland gezahlte Dividenden ausgeschlossen.

4Art. 10 Abs. 3 DBA-Belgien enthält eine Suspensionsklausel. Die Anwendbarkeit der Suspensionsklausel, die die volle deutsche Abzugsteuer aufrecht erhält, setzt eine Differenz von mindestens 20 Punkten zwischen dem Thesaurierungs- und dem Ausschüttungssatz voraus. Der Suspensionsklausel kommt mithin zur Zeit keine Bedeutung zu. Ohne aktuelle Bedeutung ist daher auch Abs. 8 des Protokolls, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft mittelbar gehören.

5Entsprechend Abs. 2 Sa...