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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 2

Bauträger haben Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht nach § 13b UStG abgeführten Umsatzsteuer

Fritz Schmidt

Im hier entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Bauträger, der bebaute Grundstücke weiterveräußert oder vermietet, in den Jahren 2011 bis 2013 die Umsatzsteuer schuldet für Bauleistungen, die inländische Unternehmer (Bauhandwerker) an ihn erbracht haben.

A. Leitsatz

Das Finanzamt kann den Erstattungsanspruch nicht davon abhängig machen, dass der Bauträger dem Bauhandwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder dass das Finanzamt mit dem Anspruch des Bauhandwerkers gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann.

B. Sachverhalt

Ein Bauträgerunternehmen wurde entsprechend der damals herrschenden Verwaltungsauffassung in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) einbezogen. Der (BStBl 2014 II S. 128) diese Verwaltungsauffassung verworfen. Daraufhin hat der Bauträger die Rückerstattung der zu Unrecht für die leistenden Bauunternehmer abgeführten Umsatzsteuer verlangt. Das Finanzamt forderte das Bauträgerunternehmen, entsprechend der im (BStBl 2014 I S. 1073) dargestellten Vorgehensweise auf, Name, Anschrift und Steuernummer des leistenden Unternehmers anzugeben. Dem kam d...