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IWB Nr. 20 vom Seite 767

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft

Zum Einfluss der jüngsten Rechtsprechung auf dessen Anwendbarkeit und Angabepflichten

Britta Bachstein

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte, sprich Geschäftsmodelle, bei denen mehrere Unternehmen über denselben Liefergegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Liefergegenstand unmittelbar vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG), sind aus dem Wirtschaftsalltag nicht mehr wegzudenken. Selbiges gilt für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG), eine Sonderform des umsatzsteuerlichen Reihengeschäfts (Abschnitt 3.14 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft wurde ursprünglich als verfahrensrechtliche Vereinfachung eingeführt, damit eine umsatzsteuerliche Registrierung des ersten Abnehmers im Ankunftsmitgliedstaat vermieden werden kann. Dieser Aufsatz stellt zum einen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts dar und geht zum anderen auf die möglichen Konsequenzen der neueren EuGH-Rechtsprechung sowie auf ein Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs an den EuGH vom 19.10.2016 ein.

Kernaussagen
  • Die Zuordnung der Warenbewegung in einem Reihengeschäft durch die jüngere Rechtsprechung könnte auch die Anwendbarkeit des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts erheblich beein...