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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Umsatzsteueroption und Rücknahme der Option
Nach dem BMF kann die Option nach § 9 UStG, d. h. der Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit, so lange ausgeübt werden, wie die USt-Festsetzung anfechtbar ist oder nach § 164 Abs. 2 AO wegen eines Vorbehalts der Nachprüfung änderbar ist. Diese Frist gilt auch für die Rücknahme der Option, mit der der Unternehmer zur Umsatzsteuerfreiheit zurückkehrt. [i]Optionsmöglichkeit bei Anfechtbarkeit oder Änderbarkeit der USt-Festsetzung
Damit folgt das BMF der Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2013. Der Abschnitt 9.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE wird entsprechend geändert.
[i]Bei Grundstücksverkauf muss Option im Kaufvertrag erfolgenEine Einschränkung gilt allerdings für die Option nach § 9 UStG beim Verkauf eines Grundstücks: Hier muss die Option in dem notariellen Verkaufsvertrag gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG ausgeübt werden. Eine Ausübung der Option erst in einer Änderung des S. 849Kaufvertrags ist unwirksam, selbst wenn die Vertragsänderung notariell beurkundet wird.
[i]Option in Vertragsänderung unzulässigAu...