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BFH 16.03.2017 V R 38/16, BBK 18/2017 S. 847

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage: Umsatzsteuerfreiheit für Fahrschulen

Der BFH hält es für möglich, dass der Fahrschulunterricht für die Klassen B (Pkw) und C1 (Kfz bis zu 7,5 t) umsatzsteuerfrei ist. Er hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, der nun über die Umsatzsteuerfreiheit entscheiden muss.

  • [i]Keine USt-Freiheit nach § 4 Nr. 21 UStG Zwar scheidet eine Umsatzsteuerfreiheit nach deutschem Recht aus, weil eine Fahrschule weder eine Ersatzschule noch eine Hochschule oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule im Sinne von § 4 Nr. 21 UStG ist.

  • [i]USt-Freiheit nach europäischem Recht? Jedoch kommt eine Umsatzsteuerfreiheit nach europäischem Recht in Betracht, und zwar nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Danach ist jede Aus- oder Fortbildung, die nicht den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung hat, umsatzsteuerfrei, wenn der Unterricht durch eine Einrichtung erfolgt, die eine vergleich...