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BFH 24.01.2017 I R 81/15, BBK 18/2017 S. 849

Steuerrecht | Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft der GmbH

Eine vermögensverwaltend tätige GmbH kann schon vor ihrer Eintragung im Handelsregister als sog. Vorgesellschaft gewerbesteuerpflichtig sein, wenn sie über bloße Vorbereitungshandlungen hinaus bereits ihre geschäftliche Tätigkeit entfaltet und eigenes Vermögen verwaltet.

[i]Dividendenausschüttung und DarlehensgewährungIm Streitfall kam es Anfang Dezember 2010 zur Gründung einer GmbH (Klägerin) durch Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags. Noch im Dezember 2010 beteiligte sich die Klägerin an einer Tochter-GmbH, beschloss die Ausschüttung einer Dividende an sich und reichte die Dividende als verzinsliche Darlehen an ihre eigenen Gesellschafter weiter. Ihre Eintragung im Handelsregister erfolgte erst im Jahr 2011.

[i]Keine bloßen VorbereitungshandlungenDer BFH ging von einer Gewerbesteuerpflicht im Dezember 2010 aus: Denn die Klägerin hatte als s...