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FG Köln 01.09.2016 12 K 3383/14, BBK 18/2017 S. 847

Bilanzierung | Abzinsung einer Verbindlichkeit bei nachträglicher Zinsabrede

Eine unverzinsliche Verbindlichkeit ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn die Verzinsung erst nach dem Bilanzstichtag vereinbart wird. Nach dem FG Köln wirkt eine Zinsabrede aus dem Jahr 2012 nicht auf den Bilanzstichtag des zurück, sondern ist wertbegründend.

Im Streitfall [i]Beratungsfehlerwurde die Zinsabrede erst im Jahr 2012 getroffen, nachdem die Berufshaftpflichtversicherung des bisherigen Steuerberaters eingeschaltet und ein Beratungsfehler geltend gemacht worden war. Denn ursprünglich sollte das Darlehen aus dem Jahr 2010 unverzinslich sein und erst im Zeitraum von 2030 bis 2045 getilgt werden.

Hinweis:

[i]Schenkungsteuer drohtEine Abzinsung kann bei einer unbefristeten Verbindlichkeit zu einer Gewinnerhöhung von ca. 50 % des Nennwerts der Verbindlichkeit führen. Zudem kann sich – bei entsprechender Ber...